Logopädie

Lebenshilfe e.V. Weißwasser

Das Behandlungsangebot umfasst die Beratung, Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen. Die logopädische Therapie wird in der Praxis oder als verordneter Hausbesuch durchgeführt.

 

Behandlung von erwachsenen Patienten mit:

  • Dysphonien (Stimmstörung organisch bedingt z.B. durch Krankheit oder Operation, funktionell bedingt z.B. durch starke Stimmbelastung in Sprecherberufen)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Sprechapraxie (Störung der Bewegungsabläufe während des Sprechens)
  • Aphasie (Sprachstörung nach neurologischen Erkrankungen, z.B. Schlaganfall)
  • Dysarthrie (Störung von Atmung, Stimmgebung, Artikulation, z.B. bei Parkinsonerkrankungen oder Lähmungen)
  • Dysphagie (Schluckstörung)
  • Hörstörungen, CI (Cochlea Implantat)
  • Myofunktionelle Störungen (Einschränkungen der Mund- und Zungenmotorik)
  • Artikulationsstörungen

 

Behandlung von Kindern mit:

  • Sprachentwicklungsstörungen und –verzögerungen auf allen sprachlichen Ebenen (z.B. Wortschatz, Grammatik)
  • Lautfehlbildungen (Artikulationsstörungen/ Dyslalie)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Dysphonien (Stimmstörungen)
  • Myofunktionellen Störungen (Einschränkungen der Mund- und Zungenmotorik mit Auswirkungen auf die Zahnstellung und/ oder die Aussprache)
  • Auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (z.B. in Verbindung mit Lese- Rechtschreibschwäche)
  • Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Fehlbildung (LKGS)
  • Rhinophonie (Näseln z.B. bei LKGS)

 

Wie bekommen Sie eine Heilmittelverordnung?

Als Abrechnungsgrundlage einer logopädischen Behandlung dient eine ärztliche Heilmittelverordnung. Zur Ausstellung ist jeder behandelnde Arzt berechtigt. Für Kinder stellt diese jedoch in der Regel der Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Phoniater aus.
Bei Erwachsenen kann die Verordnung außerdem von einem Neurologen oder einem Allgemeinarzt ausgestellt werden.
Die Verordnung sollte nach Datum nicht älter als 14 Tage sein.

 

Was müssen Sie bezahlen?

Da die logopädische Behandlung eine Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen darstellt, wird sie von diesen auch als Pflichtleistung bezahlt.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten daher zu 100% übernommen. Sie sind automatisch von Zuzahlungen jeglicher Art bzw. von der Verordnungsgebühr befreit!

Bei Erwachsenen wird die logopädische Behandlung zu 90% von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Patient zahlt einen Eigenanteil von 10% je Rezept („Zuzahlung“) und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Die hierfür zu erfüllenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

 

Wie erhalten Sie einen Termin bei uns?

Hat Ihnen Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung ausgestellt, bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen, damit wir einen geeigneten Termin für Sie finden können.

Kontakt

Elisa Ladusch
Logopädin

Telefon: 03576 / 20 85 41
Fax: 03576 / 21 92 03 8
E-Mail: ffb-logopaedie@lebenshilfe-weisswasser.de


Anschrift

Lebenshilfe e.V. Weißwasser
Logopädische Praxis
Schweigstraße 11
02943Weißwasser

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