Gremienarbeit

Unternehmen

Eltern- und Betreuerbeirat

Die Lebenshilfe als etablierter Leistungserbringer innerhalb der Behindertenhilfe ist aus einer Elterninitiative hervorgegangen. Daher ist es uns wichtig, mit Eltern, Angehörigen und Betreuern in aktiven Austausch zu kommen. Regelmäßige Treffen zwischen Eltern- und Betreuerbeirat und Werkstatt gehören bei uns zum Alltag. Darüber hinaus unterstützt uns der Eltern- und Betreuerbeirat bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern. Gern genutzt wird auch der Erfahrungsaustausch von und für Eltern und Angehörige. Dieses Treffen wird vom Eltern- und Betreuerbeirat vorbereitet und durchgeführt. Einmal jährlich findet eine Eltern- und Betreuerversammlung statt. Hier berichtet die Werkstatt über die aktuelle Situation sowie Entwicklungen im Unternehmen.

Werkstattrat und Frauenbeauftragte

Der Werkstattrat achtet darauf, dass die Rechte der Beschäftigten eingehalten werden. Die engagierten Werkstatträte nehmen ihre Möglichkeit wahr, sich in Fortbildungen und überregionalen Veranstaltungen über aktuelle Themen zu informieren und aktiv an der Gestaltung der Werkstatt mitzuwirken. Grundlage hierfür ist die Werkstättenmitwirkungsverordnung. Der Werkstattrat wird durch unsere Beschäftigten gewählt. Eine Amtszeit dauert 4 Jahre. Umfangreiche Mitwirkungs- und Informationsrechte garantieren die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Werkstattrat. Bei den regelmäßigen Treffen wird ein reger Austausch zu aktuellen Themen der WfbM, anstehende Veränderungen und Probleme von Beschäftigten besprochen. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten stehen den Werkstatträten und Frauenbeauftragten jeweils Vertrauenspersonen zur Seite, die sich diese selbst ausgewählt haben.

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